Richtlinie "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen"

Die Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Im Rahmen der Richtlinie stehen jährlich 500.000 Euro für die Förderung zur Verfügung. Der Förderhöchstbetrag liegt bei max. 15.000 Euro pro Antrag.

Die Richtlinie ist Bestandteil der „Ehrenamtskampagne“ der Hessischen Staatskanzlei, deren Ziel es ist, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die Anerkennungskultur zu stärken.

Das Programm spricht in besonderer Weise Freiwilligenagenturen an. Aber auch
Kommunen können Anträge stellen, z.B. um Anschubfinanzierungen für neue Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen o.ä. zu erhalten. Antragsberechtigt sind neben Freiwilligenagenturen gemeinnützige Organisationen, Verbände und kommunale Gebietskörperschaften. Die Richtlinie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht.

www.gemeinsam-aktiv.de

Zurück