Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizstaatssekretär übergibt Förderbescheid an das Projekt „Festplatzanschluss"

Justizstaatssekretär übergibt Förderbescheid an das Projekt „Festplatzanschluss“ in Lindenfels – Ortsteil Schlierbach

Justizstaatssekretär übergibt Förderbescheid an das Projekt „Festplatzanschluss"
Justizstaatssekretär übergibt Förderbescheid an das Projekt „Festplatzanschluss"

Im Rahmen des Programms „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ übergab heute Justizstaatssekretär Thomas Metz eine Förderzusage des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier über 3.413 Euro an den VereinIMS-Schlierbachtal e.V. für die Schaffung eines Stromanschlusses für den Festplatz in Schlierbach.

Stromanschluss für den Kirchplatz geplant

Die ca. 550 Einwohner im Ortsteil Schlierbach erhalten einen Stromanschluss für den Kirchplatz, der als Festplatz fungiert. Für die alljährliche Kirchweih und den Weihnachtsmarkt musste der Strom bisher von umliegenden Haushalten über Kabel bereitgestellt werden. Von der Installation des Stromanschlusses profitieren deshalb alle Bürger der Gemeinde sowie alle Schlierbacher Vereine und die Schausteller der Kirchweih und des Weihnachtsmarktes.

„Damit wird das örtliche Leben durch eine sehr praktische Maßnahme wesentlich unterstützt“, sagte Staatssekretär Thomas Metz bei der Übergabe der Förderzusage.

1,8 Milliarden Euro Landesmittel 2018/19 vorgesehen

Rund 85 Prozent der Fläche Hessens sind ländlich geprägt. Jeder zweite Hesse ist hier zu Hause. Die Landesregierung hat mit der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ die Förderung der ländlichen Regionen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. In den Jahren 2018 und 2019 sind insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro Landesmittel vorgesehen, um die Regionen zu stärken.

„Ein Baustein dieser Unterstützung ist das Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit. Das Programm fördert neue Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern“, erklärte Staatssekretär Thomas Metz.

Förderbedingungen:

Die Förderung solcher Projekte kann zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro betragen. Die Mittel müssen im laufenden Kalenderjahr abgerufen werden. Anträge können bis September des entsprechenden Kalenderjahres eingereicht werden. Beispielhafte Projekte können die Gestaltung einer öffentlichen Fläche oder auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes sein.

Bewerbungsunterlagen und weitergehende Informationen

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