Hessische Staatskanzlei

Axel Wintermeyer überreicht Förderbescheid an die Natur- und Vogelschutzgruppe Rohrbach

Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute einen Förderbescheid über 5.000 Euro für die Sanierung ihres Vereinsheims an die Natur- und Vogelschutzgruppe Rohrbach e.V. aus Büdingen überreicht.

„Das alte Backhaus, das jetzige Vereinsheim der Vogelschützerinnen und Vogelschützer, wird bald wieder im neuen Glanz erstrahlen und hoffentlich vielen Generationen nach uns noch Freude bereiten. Die Bauarbeiten werden von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt. Dafür leistet die Hessische Landesregierung gerne ihren Beitrag. Ich bin sehr gespannt, wie das neue Backhaus aussehen wird“, erklärte der Chef der Staatskanzlei.

Die Natur- und Vogelschutzgruppe hat nämlich ein ganz besonderes Vereinsheim: Das ehemalige Backhaus ist bereits über viele Jahrhunderte der Mittelpunkt der Stadt. Um das traditionsreiche Gemäuer auf Vordermann zu bringen, wollen die Vogelschützerinnen und Vogelschützer einige Umbauarbeiten vornehmen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die Mittel stammen aus dem Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ der Hessischen Landesregierung. „Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir Initiativen vor Ort, die unter anderem den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes oder eines Ortsteils stärken. Wenn viele helfende Hände dazu beitragen, dass ein Dorfzentrum, wie das ehemalige Backhaus, ein lebendiger und attraktiver Mittelpunkt bleibt, dann stärkt das die Gemeinschaft“, erklärte der Staatsminister. „Überall in Hessen gibt es Menschen, die sich ehrenamtlich für ihre Kommune einsetzen. Sie machen damit ihren Ort und letztlich unser Land Hessen lebenswert. Daher unterstützen wir die lokalen Initiativen sehr gerne“, ergänzte Wintermeyer.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ ist im Februar 2018 gestartet und unterstützt sozial-innovative Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es richtet sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen, private Initiativen und all jene, die die Lebensqualität für die gesamte Bevölkerung vor Ort nachhaltig verbessern wollen. Nicht antragsberechtigt sind Ortsbeiräte und Einzelpersonen.

Unterstützt werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Die hohe Resonanz aus dem vergangenen Jahr, in dem über 350 Anträge eingegangen sind, von denen 138 bewilligt wurden, bestätigt die Bedeutung des Förderprogramms. Der ursprüngliche Etat von je 150.000 Euro für die Jahre 2018 und 2019 wurde alleine für das Jahr 2018 auf insgesamt 520.000 Euro aufgestockt. Ab 2019 stehen jährlich 500.000 Euro zur Verfügung.

Einreichung von Bewerbungen bis zum 30. September online möglich

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