Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

61.000 Euro für Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen im Hallenbad Buchenau

Hallenbad Buchenau
Modernisierungsmaßnahmen im Hallenbad Buchenau

Staatssekretär Dr. Stefan Heck:„Hessens Schwimmbäder werden unterstützt“

Mit dem bundesweit einmaligen Schwimmbad-Investitionsprogramm SWIM fördert die Landesregierung hessenweit Frei- und Hallenbäder. Staatssekretär Dr. Stefan Heck hat heute das Hallenbad Buchenau besucht und sich vor Ort über die Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen informiert, die von der Hessischen Landesregierung mit 61.000 Euro gefördert werden.

„Mit SWIM machen wir Hessens Bäder fit für die Zukunft, denn über das wichtige Programm unterstützen wir gezielt den Erhalt und die Modernisierung unserer hessischen Schwimmlandschaft. Das Hallenbad in Buchenau wird vor allem für den Schulsport genutzt. Dadurch wird Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten, Schwimmen zu lernen und zu üben. Im Rahmen der Maßnahme werden Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Schwimmhalle und der Umkleiden durchgeführt. Bei den derzeit laufenden Baumaßnahmen wünsche ich rasches und schnelles Gelingen“, so Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

Bereich der Schwimmhalle und Umkleiden werden modernisiert

Mit der Förderung werden seit Mai 2020 Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Schwimmhalle und der Umkleiden durchgeführt. Dazu zählen auch energetische Verbesserungen, die finanzielle Einsparungen ermöglichen werden.

Der Hallenbadverein Buchenau betreibt das Hallenbad im Ortsteil Buchenau seit 2006. Dank ehrenamtlichem Engagement der Vereinsmitglieder kann an fünf Tagen die Woche Schulschwimmen angeboten werden. Der Verein führt zudem Schwimmkurse für Kinder durch und bietet Wassergymnastik sowie Aquafitness für alle Altersklassen an. Das Bad wird von drei Ortsgruppen der DLRG und von Behindertensportlern genutzt. Auch für die Öffentlichkeit ist das Bad an fünf Tagen in der Woche geöffnet.

„Das Projekt ist ein schönes Beispiel dafür, wie viele Gruppen von einem Schwimmbetrieb profitieren. Das Bad wird für Schulschwimmen und zur Schwimmausbildung von Kindern und Erwachsenen genutzt. Daneben sind hier zahlreiche Vereine aktiv, insbesondere die DLRG-Ortsgruppe. Die zahlreichen Gruppen belegen, dass das Hallenbad in Buchenau Menschen aus der ganzen Region anzieht. Dass das Bad ausschließlich von Ehrenamtlichen verwaltet und organisiert wird, verdient den größten Respekt. Hessen braucht solche Menschen und die Landesregierung dankt Ihnen dafür sehr herzlich“, erläuterte Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

Hintergrund

Die Hessische Landesregierung stellt für 2020 insgesamt fast 59 Millionen Euro für die Sportförderung bereit. Insgesamt investiert die Landesregierung 2020 knapp 20 Millionen Euro in den reinen Sportstättenbau und -sanierung. Das entspricht gegenüber 2017 einem Wachstum von 143 Prozent. Die Steigerung geht dabei zu großen Teilen auf das Schwimmbad-Modernisierungs- und Investitionsprogramm SWIM zurück. Ab 2019 stehen jährlich jeweils zehn Millionen Euro für Investitionen in die Infrastruktur der hessischen Schwimmbäder zur Verfügung.

Mit HAI wurden bereits 105 Hallenbäder saniert

Die Landesregierung hatte in den Jahren 2007 bis 2012 im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms (HAI) bereits insgesamt 105 Hallenbäder mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt rund 45 Millionen Euro bezuschusst. Mit SWIM will das Land die Schwimmbadinfrastruktur erhalten und weiter unterstützen. Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände können sich für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Förderziel ist es zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstätten zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Maßnahmen, welche die Betriebskosten und insbesondere den Energieverbrauch senken. Wichtig ist zudem, dass die Schwimmbäder Schulschwimmen oder Schwimmkurse anbieten. Wenn ein kommunaler Sportstättenentwicklungsplan vorliegt, wird dies ebenfalls bei der Prüfung einer Fördermöglichkeit berücksichtigt. Zur zielgerichteten Strukturierung der Förderung ist eine Aufnahme der Maßnahme auf eine Prioritätenliste des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt notwendig.

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