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Förderung

Ländliche Regionalentwicklung / LEADER

Privatpersonen Vereine, Verbände Unternehmen Öffentliche Einrichtungen Kommunen Weitere

Lebensräume gestalten

Zuschuss

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Das LEADER-Programm bündelt eine Vielfalt an Maßnahmen, die dazu beitragen, Lebensqualität in den ländlichen Regionen zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderanfragen sind direkt an die anerkannten LEADER-Regionen zu richten, die die Vorhaben im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens entlang der Zielsetzungen ihrer Lokalen Entwicklungsstrategien auswählen. Die spätere Antragstellung erfolgt bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise.

 

Zentrale Inhalte der LEADER-Förderung sind:

 

1. Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte

Die Förderung unterstützt die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Regionen durch die Schaffung strategisch-planerischer Grundlagen, die Entwicklung und Vermittlung innovativer und zeitgemäßer Lösungsansätze zur Begegnung regionaler Herausforderungen sowie die Sensibilisierung und Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure.

 

2. Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Das Förderangebot hat das Ziel, im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie das über die Angebote der Daseinsvorsorge hinausgehende ländliche Infrastrukturangebot zum Zwecke der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erhalten, zu ergänzen und auszubauen. Die geförderten Vorhaben sollen zu einer Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Regionen beitragen, diese als zukunftsfähige Lebens-, Wohn- und Arbeitsorte entwickeln und Innovationscharakter besitzen. Im Fokus der Umsetzung stehen klimafreundliche, die  vorhandene Mobilitätsinfrastruktur ergänzende Angebote, außerschulische Bildungsinfrastrukturen sowie Infrastrukturvorhaben mit regionaler Wirksamkeit, die zu einer Anpassung an veränderte Wohn- und Arbeitsgewohnheiten der ländlichen Bevölkerung beitragen.

 

3. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge

Das Angebot richtet sich an Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge sowie Einrichtungen, die zum Zwecke der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung geschaffen werden. Ziel der Förderung ist es, Unterversorgung im Bereich der Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen gemäß den Festlegungen in der lokalen Entwicklungsstrategie abzuwenden.
Gefördert werden sollen insbesondere: Einrichtungen der gesundheitsbezogenen Dienstleistungen sowie der medizinischen Versorgung mit lokaler Wirksamkeit, Einrichtungen der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, kulturelle und bildungsorientierte Einrichtungen, Einrichtungen der Freizeit und Erholung sowie Einrichtungen zur Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit mit lokaler und/oder regionaler Wirksamkeit.

 

4. Förderung von Kleinstunternehmen

Ziel des Förderangebotes ist es, Anreize zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftige und maximal 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr) in ländlichen Regionen auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie zu bieten. Dabei soll insbesondere Innovationspotenzialen entsprochen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden.
Kleinstunternehmen der Grundversorgung werden mit einer erhöhten Förderquote gefördert, da sie eine besondere Funktion bei der Bereitstellung von Angeboten zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs leisten.

 

5. Förderung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes

Das Förderangebot richtet sich an Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte und maximal 10 Mio. Euro Umsatz pro Jahr) aus dem Bereich Tourismus und Gastgewerbe. Ziel ist die bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinunternehmen auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Das Angebot flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement.

 

6. Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung

Förderziel ist die landtouristische Entwicklung der Regionen und ihrer Profilierung als Naherholungsregionen im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie und damit einhergehend die Stärkung regionaler Wertschöpfung. Über das Förderangebot wird eine bedarfsorientierte Verbesserung der tourismusnahen Infrastruktur in ländlichen Gebieten unterstützt und zur Entwicklung von Erholungsräumen beigetragen. Im Rahmen des Förderangebotes wird dem Ziel der Inklusion sowie dem Erhalt ländlicher Baukultur eine besondere Bedeutung beigemessen.

 

7. Investive und nicht-investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens

Förderziel ist die Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen, Prozessen und Produkten im Sinne eines nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftssystems unter Berücksichtigung bioökonomischer Ansätze, Lösungen und Potenziale auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Die geförderten Vorhaben sollen außerdem für ein nachhaltiges Konsumverhalten sensibilisieren, die Schaffung der dafür notwendigen Strukturen, wie regionale Wertschöpfungsketten und Vernetzungsstrukturen fördern und zum Erhalt von Natur und Landschaft beitragen.

 

8. Regionalbudget

Das Regionalbudget bietet ein niedrigschwelliges Förderangebot für lokale Akteurinnen und Akteure nach den Zielen des GAK-Rahmenplanes. Das Regionalbudget unterstützt eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und trägt zur Stärkung der regionalen Identität bei. Das Förderangebot ermöglicht die Durchführung von Kleinprojekten, also Projekten mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von max. 20.000 Euro, die der Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie dienen. In der Förderperiode 2023-2027 soll jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget zur Verfügung gestellt werden. Anträge werden direkt bei der Lokalen Aktionsgruppe gestellt und dort beschieden.

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