Drei Computer und Cloud mit Schnittstelle © pixabay

PRÄVENTION

Virtuelles Haus des Jugendrechts

Mit dem virtuellen Haus des Jugendrechts in Fulda soll das Erfolgsmodell der Häuser des Jugendrechts in den Ballungsräumen in die Fläche gebracht werden - durch technische Lösungen und organisatorische Maßnahmen.  Jugendkriminalität soll damit auch virtuell bekämpft werden, ohne die oft sehr jungen Opfer und Täter aus dem Blick zu verlieren.

Das „Virtuelle Haus des Jugendrechts“ verfolgt die gleichen Konzepte und Ziele wie die realen Häuser des Jugendrechts. Im Bereich der Staatsanwaltschaft Fulda wird damit auf die regionalen Besonderheiten eingegangen. Das „Virtuelle Haus des Jugendrechts“ stellt das Kommunikationsnetzwerk zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe und Gerichten dar und wird zukünftig eine jährliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen des Jugendstrafrechts sein.

Kooperationen im Umgang mit delinquenten jungen Menschen sind unabdingbar. In einem interdisziplinären Austausch wurde von den Erfahrungen der Häuser des Jugendrechts, im Dialog mit allen Beteiligten der verschiedenen Institutionen, Möglichkeiten gelingender Kooperation für die Regionen in Osthessen erarbeitet.

Nicht jeder Landgerichtsbezirk, nicht jedes städtische oder kommunale Gebiet ist für die Einrichtung eines Haus des Jugendrechts in gleicher Weise geeignet. Zu unterschiedlich sind die Geographie, die Kriminalitätsentwicklung und auch die behördlichen und gesellschaftlichen Strukturen, gerade in ländlichen Räumen. Für umso wichtiger ist es, sich auch in diesen Regionen für eine weitere Verbesserung und Verstetigung der Zusammenarbeit einzusetzen, um kriminelle Karrieren Jugendlicher nicht erst entstehen zu lassen.

Kinder

© Hochschule Fulda