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English Information (EAFRD)

Information und Publizität

Grundlegendes Ziel der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten besser bekannt zu machen, die Transparenz der Förderung durch die EU zu erhöhen und sie möglichst in allen Mitgliedstaaten einheitlich darzustellen.

Zukunftsfähige Ländliche Räume in Europa

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der ELER ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung der ländlichen Räume. Er verfolgt langfristige Ziele: Eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, eine sichere nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft sowie der Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Land.

Die Umsetzung: Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen des ELER für ihre ländlichen Regionen eigene Entwicklungspläne erstellt. In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 gibt es in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur verschiedene Entwicklungspläne für die ländlichen Räume. In Hessen ist dies der „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020“ (EPLR).

Mit insgesamt 23 Teilmaßnahmen ist der EPLR Hessen 2014-2020 Kernstück der Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft, die ländlichen Räume und die Bewahrung der natürlichen Vielfalt.

Die Mittel des Fonds sind beachtlich: In Hessen stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 etwa 723 Millionen Euro öffentliche Mittel aus der ELER-Förderung zur Verfügung – das sind rund 103 Millionen Euro pro Jahr. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Ca. 319 Millionen Euro aus Mitteln der EU und kofinanziert mit rund 175 Millionen Euro aus nationalen öffentlichen Mitteln von Bund, dem Land Hessen und den Kommunen. Darüber hinaus fördert Hessen mit zusätzlich ca. 229 Millionen Euro Maßnahmen des EPLR.

Über diese europäische Förderung hinaus werden die ländlichen Räume in Hessen in erheblichem Umfang durch zusätzliche Mittel des Bundes und des Landes gefördert. Hier sind insbesondere zu nennen die Dorf- und Regionalentwicklung, die Flurneuordnung, Agrarumweltmaßnahmen, die forstliche Förderung und wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Der ELER nach dem Jahr 2020

An den derzeit laufenden Verhandlungen der Mitgliedstaaten über die Ausgestaltung des gemeinsamen EU-Finanzrahmens für die neue Förderperiode 2023-2027 ist auch das Land Hessen intensiv beteiligt. Sie sehen eine zweijährige Übergangsfrist für die Förderjahre 2021 bis 2022 vor. Insgesamt lassen die Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen einen leichten Anstieg des ELER-Budgets für die ländlichen Räume erwarten.  

Umfangreiche Informationen zum ELER sowie zum EPLR Hessen und weiteren Fördermaßnahmen finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Umweltministeriums unter www.eler.hessen.de.

Europa, Bund und Land

Mehr als zwei Milliarden Euro flossen zwischen 2014 und 2023 von der Europäischen Union nach Hessen. Für die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Land und Stadt sind die folgenden drei Europäischen Strukturfonds bzw. Finanzierungsinstrumente dabei von besonderer Bedeutung:

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – ca. 456 Millionen Euro
  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – ca. 241 Millionen Euro
  • Europäischer Sozialfonds (ESF) – ca. 226 Millionen Euro (inklusive REACT-Mittel zur Bekämpfung der Corona-Folgen)

Das Dach der Förderung der ländlichen Entwicklung: der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der ELER ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung der ländlichen Räume. Er verfolgt langfristige Ziele: eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, eine sichere nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft sowie die Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.

Die Umsetzung: der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014–2022 (EPLR)

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen des ELER für ihre ländlichen Regionen eigene Entwicklungspläne erstellt. In der Förderperiode 2014–2020, verlängert bis 2022, gab es in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur Entwicklungspläne für die ländlichen Räume für einzelne Länder. In Hessen ist dies der „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014–2020“ (EPLR), dessen Maßnahmen noch bis Ende 2025 abfinanziert werden können.

Mit insgesamt 23 Teilmaßnahmen ist der EPLR Kernstück der Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft, die ländlichen Räume und die Bewahrung der natürlichen Vielfalt. Die indikativ geplanten öffentlichen Mittel sind mit rund 900 Millionen Euro beachtlich – das sind rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Diese setzen sich zusammenaus Mitteln der EU und kofinanziert mit nationalen öffentlichen Mitteln vom Bund, dem Land Hessen und den Kommunen.

Über die mit EU-Mitteln geförderten Maßnahmen hinaus werden die ländlichen Räume in Hessen zusätzlich in erheblichem Umfang durch ein Bündel weiterer Maßnahmen aus Mitteln des Bundes und des Landes gefördert. Hier sind insbesondere zu nennen die Dorf- und Regionalentwicklung, der Breitbandausbau, die Flurneuordnung, die Agrarumweltmaßnahmen, die Digitalisierung in der Landwirtschaft, die forstliche Förderung und wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Der ELER ab dem Jahr 2023

Am 1.1.2023 hat die neue EU-Förderperiode 2023-2027 begonnen. Neu ist, dass die bisherigen Entwicklungspläne für die ländlichen Räume europäischer Regionen, wie den Bundesländern, durch nationale Strategiepläne der Mitgliedstaaten abgelöst werden, im Fall von Deutschland dem Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan): Dieser wurde in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern erarbeitet. Die Länder sind Teil dieses nationalen Plans, mit der die EU-rechtliche Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Ausgestaltung der neuen Förderperiode geschaffen wird. Mehr als die Hälfte der EU-Mittel werden für Umwelt- und Klimaziele eingesetzt. Damit leistet der GAP-Strategieplan im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der EU wichtige Beiträge zur EU-Biodiversitätsstrategie und zur Farm-to-Fork-Strategie. Mit dem Strategieplan wird die bewährte Förderung der letzten Jahre für die Entwicklung der ländlichen Räume in Hessen fortgesetzt. Darüber hinaus unterstützt der Plan die weiteren Schritte auf dem eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Hierfür sind in der Förderperiode 2023-2027 rund 511 Millionen Euro öffentliche Mittel (EU, Bund, Land) geplant, wovon 357 Millionen Euro aus EU-Mitteln stammen und 153 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Landes. Im Fall von Hessen flankiert der GAP-Strategieplan auch künftig viele weitere Maßnahmen und Initiativen des Landes, die mit rein nationalen Mitteln finanziert werden. Das Förderspektrum wirkt sich auf den Lebensbereich von etwa der Hälfte der hessischen Bevölkerung, die in den ländlichen Räumen leben, aus und bietet für den Sektor Landwirtschaft die nötige Planungssicherheit für anstehende unternehmerische Entscheidungen im Zusammenhang mit Investitionen. Ziel ist es, viele wertvolle Projekte anzustoßen und zu realisieren, die zur Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume beitragen. Umfangreiche Informationen zum ELER, zum EPLR Hessen 2014-2022 sowie zum GAP-Strategieplan 2023-2027 und den Fördermaßnahmen finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Umweltministeriums unter www.eler.hessen.de.

„EU-Gelder fließen in kleine und große Projekte, in den Ausbau eines Hofladens oder eines ehrenamtlich betriebenen Dorfcafés, ebenso wie in die innovative Idee eines mittelständischen Unternehmens, das mit EU-Mitteln eine neue Produktionsanlage bauen kann. Sie wirken effektiv und nachhaltig in unseren ländlichen Räumen.“

Lucia Puttrich, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten

Monitor mit Diagrammen und Zahlen © pixabay

Dorfzentrum Haina