Kinder

Tagesbetreuung

Kleinkitapauschale

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) regelt die Landesförderung der Kindertagesbetreuung in Hessen. Mit der Landesförderung beteiligt sich das Land Hessen an den Kosten für die Kinderbetreuung.

Das Gesetz bündelt in den §§ 32 – 32e HKJGB die Förderbestimmungen für Tageseinrichtungen, für die Kindertagespflege, für Fachberatungen und sonstige Fördermaßnahmen, wie die Landesförderung der Freistellung im Kindergarten.

Die §§ 32 – 32e HKJGB umfassen die Landesförderung für:

  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • Kindertagespflege
  • Fachberatungen
  • Beitragsfreistellung im Kindergartenalter
  • Investive Landesförderung „Kleine Bauförderung“
  • Modellprojekte u.ä.

Dabei bestimmt das HKJGB die Förderempfänger sowie die Voraussetzungen, die Art und die Höhe der Förderung. (Näheres hierzu siehe „Erläuterungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung“). Das Förderverfahren (z.B. Antrags- und Auszahlungsfristen, die für die Abwicklung der Förderung zuständige Stelle) wird in einer Ausführungsverordnung zum HKJGB festgelegt. Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie unter Zum Gesetzestext.

Die Landesförderung für Tageseinrichtungen richtet sich nach der Anzahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder zum Stichtag 1. März. Damit erhält jedes Kind in einer Tageseinrichtung künftig nach Alter und Betreuungsdauer dieselbe Grundpauschale.

Für Träger von Kindertageseinrichtungen wird es folgende Pauschalen geben:

  • Grundpauschale (je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder)
  • Qualitätspauschale (für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten)
  • Pauschalen für Schwerpunkt-Kitas (für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern mitMigrationshintergrund oder aus einkommensschwächeren Familien)
  • Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderung für jedes Kind, das die Maßnahmenpauschale nach oder analog der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
  • Kleinkita-Pauschale für Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifende Kindertageseinrichtungen, max. in der Größe einer Gruppe

Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel als zuständige Bewilligungsbehörde.

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