Verkehrszeichen © pixabay

STÄRKUNG DER MOBILITÄT

Rad- und Gehwege sind Teil des kommunalen oder kreisweiten Wegenetzes

Mit fast 140 Millionen Euro für knapp 600 Projekte hat das Land Hessen in den vergangenen Jahren den Ausbau von Rad- und Gehwegen in hessischen Städten und Gemeinden gefördert und ein Investitionsschub für die Nahmobilität vor Ort ausgelöst. Dazu gehören neben Fuß- und Radwegen, Fußgängerüberwege, Querungshilfen und abgesenkte Bordsteine, Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Fuß- und Radwegebrücken oder Nahmobilitäts-Checks und Fuß- und Radverkehrskonzepte als Einstieg in die Planung.

Fahrradfahren und Zufußgehen sind ein ganz wichtiger Teil alltäglicher und vor allem klimafreundlicher Mobilität. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sorgt das Land daher nicht nur für mehr Verkehrssicherheit, sondern auch für mehr Lebensqualität und attraktivere Orte.

Grundlage der finanziellen Unterstützung ist die Nahmobilitätsrichtlinie, die 2017 als Teil einer umfassenden Nahmobilitätsstrategie eingeführt wurde. Parallel wurde ein umfangreiches Beratungsangebot für die Kommunen aufgebaut. Außerdem wurden die Fördermittel deutlich aufgestockt und kontinuierlich gesteigert: Gab es 2014 noch jährlich 8 Millionen Euro für Rad- oder Fußwege, sind es inzwischen mehr als 20 Millionen Euro im Jahr.

Eine Evaluation des Förderprogramms nach fünf Jahren hat ergeben, dass die hessischen Städte und Gemeinden mit der Förderung und Unterstützung für die Nahmobilität durch das Land Hessen sehr zufrieden sind. Gelobt wurden unter anderem das nachvollziehbare Antragsverfahren, die qualitative Beratung durch Hessen Mobil sowie die Förderung der Planung selbst – diese macht in der Regel 20 Prozent der Ausgaben aus. Deshalb wird die Nahmobilitätsrichtlinie bis 2029 verlängert.

Auch der Bund hat inzwischen begonnen, Nahmobilitätsprojekte zu fördern. 2020 wurden vom Bund im Rahmen des neuen Programms „Stadt und Land“ insgesamt 70 Millionen Euro für Geh- und Radwegeprojekte zur Verfügung gestellt. Dank der hessischen Nahmobilitätsrichtlinie konnte die Förderung direkt und zügig abgewickelt werden.

Bilanz nach fünf Jahren
Bilanz nach fünf Jahren

Mit der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) unterstützt das Land die Kommunen fachlich und stärkt den Erfahrungsaustausch. Um die Umsetzung von konkreten Maßnahmen der Nahmobilität insbesondere in den kreisangehörigen kleinen Kommunen zu unterstützen fördert das Land in den Jahren 2023 bis 2030 die Personalkosten von Nahmobilitätskoordinatorinnen und –koordinatoren bei den Kreisen im Umfang von 29,5 Millionen Euro als Teil des Klimaplans 2030.

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Nahmobilität Mobiles Hessen 2030 © HMWEVW, Corinna Spitzbarth