
Förderung
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Unternehmen
Landschaften & Nahrungsmittel
Zuschuss
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft auch in den sogenannten benachteiligten Gebieten.
Benachteiligte Gebiete weisen Grenzertragsstandorte auf, auf denen infolge erschwerter natürlicher Bedingungen die Tendenz zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion höher ist als in anderen Gebieten. Die Offenhaltung dieser landwirtschaftlichen Flächen trägt zum Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft bei. Damit sollen auch günstige Wirkungen für die biologische Vielfalt sowie für den Klima- und Umweltschutz erzielt werden.
Schwerpunkte in Hessen liegen vor allem in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Marburg. Nach der Erweiterung der Fördergebietskulisse im Januar 2021 sind in Hessen 1.541 Gemarkungen mit insgesamt 455.345 Hektar als benachteiligt anerkannt.
Eine Zahlung erfolgt ab einer förderfähigen Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger. Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Höhe der Ertragsmesszahl (EMZ) und zusätzlich differenziert nach dem Anteil der Hauptfutterfläche (HFF) an den landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) des Betriebs.