Zwei Volleyfallspielende reichen sich die Hand © pixabay

Förderprogramm

Das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ unterstützt hessische Städte und Gemeinde, in denen Sportvereine und Institutionen Sport- und Bewegungsangebote mit Flüchtlinge initiieren möchten. Flüchtlingen soll schnell und unkompliziert das Ankommen in ihren Städten und Gemeinden erleichtert werden. „Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination.

Die Zuwanderung von Flüchtlingen erfordert von allen Beteiligten große Anstrengungen. Gerade die Städte und Gemeinden sind davon stark betroffen.

Der Sport leistet hier einen wichtigen Beitrag. In den vergangenen Jahren hat er bereits vielfach seine außerordentliche Integrationskraft unter Beweis gestellt. Das Bedürfnis nach Bewegung und körperlicher Betätigung ist allen Menschen gleichermaßen eigen. Gleichzeitig sind im Sport Sprache, Herkunft, Religion und sozialer Status von nachgeordneter Bedeutung. Sportvereine leisten schnell und unbürokratisch Hilfe vor Ort.

Um die integrative Kraft des Sports vor Ort zu stärken und gleichzeitig die hohe Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit zu engagieren, zu unterstützen, hat die Hessische Landesregierung 2016 das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ aufgesetzt. Neben Sport- und Bewegungsangeboten von Sportvereinen und anderen Institutionen wird der Einsatz von Sport-Coaches für die Flüchtlingsarbeit gefördert. Diese stellen den Kontakt zwischen Sportvereinen, Asylbetreuung, Flüchtlingsunterkünften und Flüchtlingen her. In der ersten Zeit begleiten sie Flüchtlinge zu Sportangeboten. Seit 2019 werden darüber hinaus die unten beschriebenen Ausbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie die Aufwandsentschädigung für einen Sport-Coach mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte im Rahmen des Sport-Coach-Tandems gefördert.

Städte und Gemeinden erhalten in Abhängigkeit von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge auf Antrag eine pauschale Förderung. Kommunen mit einer Hessische Erstaufnahmeeinrichtung können zusätzliche Fördermittel beantragen.

Die Fördermittel können für folgende Bereiche verwendet werden:

  • Aufwandsentschädigung für den/die Sport-Coach(es)
  • Aufwandsentschädigung für Sport-Coach(es) mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte
  • Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote mit Flüchtlingen anleiten
  • Sachmittel für Sportangebote mit Flüchtlingen (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten)
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Bereich des organisierten Sports, die im Rahmen von Tandems mit mindestens einem Flüchtling absolviert werden
  • Schulungsmaßnahmen im Bereich Sport mit Flüchtlingen oder interkulturelle Kompetenz für Sportvereine.

Sportvereine oder andere Institutionen, die Sportangebote für Flüchtlinge initiieren oder ihren Mitgliedern die oben genannten Ausbildungen ermöglichen möchten, können unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Kommune Fördermittel aus dem Programm abruft, Förderungen bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die jeweilige Kommune entscheidet eigenständig über die Nutzung oder Verteilung der Fördermittel.

Die antragstellende Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einen Sport-Coach für die Flüchtlingsarbeit zu benennen. Sport-Coaches nehmen zur Sicherstellung einer fachlich qualitativen Betreuung der Flüchtlinge an einer speziell auf die Arbeit mit Flüchtlingen ausgerichteten Schulung der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. teil. Die Sportjugend Hessen ist als fachlicher Partner in das Programm eingebunden. Sie arbeitet bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in und durch den Sport.

Seit dem Jahr 2020 können hessische Kommunen einen neuen, komfortablen Onlinezugang zum Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ nutzen. Die Links zum Benutzerkonto sowie zum Online-Förderantrag werden allen hessischen Kommunen im Zusammenhang mit den Informationen zum neuen Förderjahr 2021 per E-Mail mitgeteilt.

Gerüst

Gehbehinderte Sportler spielen Fußball © pixabay