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KOMMUNALE WLAN-HOTSPOTS

Digitale Dorflinde

Lokale WLAN-Netze erfreuen sich großer Beliebtheit bei Smartphone- oder Tablet-Nutzern. Die Bereitstellung eines Internetzugangs bietet für Gewerbetreibende deshalb zusätzliche Umsatzmöglichkeiten. Städte und Kommunen profitieren hiervon ebenfalls. Nicht nur als Service für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für das eigene Marketing, für Wirtschaftsförderung und Tourismus. Das gilt gerade im ländlichen Raum, wo öffentliche WLAN-Netze weniger stark verbreitet sind als in Ballungszentren.

Die Förderung öffentlicher WLAN-Infrastrukturen ist somit eine wichtige Säule der Gigabitstrategie für Hessen. Deshalb unterstützt die Hessische Landesregierung Städte und Gemeinden bereits seit September 2018 mit dem Förderprogramm „Digitale Dorflinde – WLAN-Förderung für hessische Kommunen“ bei der Einrichtung kommunaler Hotspots. Und das mit großem Erfolg. So haben die hessischen Städte und Kommunen bisher bereits über 2.200 geförderte öffentliche Hotspots in Betrieb genommen. Sogar auf Hessens höchstem Berg, der Wasserkuppe, können Bürgerinnen und Bürger und mit ihnen zahlreiche Touristen kostenfrei surfen. Diese großartige Erfolgsgeschichte soll fortgeschrieben werden. Deshalb wurde das Förderprogramm bis Ende 2026 erneut verlängert.

Weitere Informationen zur Digitalen Dorflinde, dem WLAN-Förderprogramm für hessische Kommunen, finden Sie auf www.hessen-wlan.de.

Zuwendungszweck

  • Gefördert wird der Ausbau des mobilen Internets, also die Errichtung von WLAN-Hotspots.
  • Die Hotspots sind in relevanten öffentlichen Bereichen zu errichten. Zu diesen zählen beispielsweise Haltestellen, Marktplätze, touristische Standorte oder Bibliotheken.

Fördervolumen und Mittelherkunft

  • Die maximale Fördersumme pro installierten Hotspot beträgt 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Gebietskörperschaft werden bis zu 40 Hotspots gefördert. Die Fördersumme beträgt demnach maximal 60.000 Euro.
  • Das Mittelkontingent wird von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bereitgestellt.

Antragsberechtigt

  • sind alle hessischen Gebietskörperschaften sowie
  • privatrechtlich organisierte Gesellschaften in ausschließlich öffentlicher Eigentümerschaft, die eine Verbesserung der Breitbandversorgung anstreben.

Antragstellung und weitere Informationen

Anträge können über den Rahmenvertragspartner des Förderprogramms – die IT-Innerebner GmbH - bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden sie auf www.hessen-wlan.de, per E-Mailanfrage über hotspot@hessen-wlan.de oder telefonisch unter (0)711 90 146 359.

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