HESSISCHES PROGRAMM FÜR AGRARUMWELT- UND LANDSCHAFTSPFLEGEMAßNAHMEN (HALM)

HALM dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit 17 verschiedenen Förderverfahren in den Handlungsfeldern

  • Förderung der Zusammenarbeit,
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau,
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland,
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen,
  • Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft und
  • Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

werden auf über rund 200.000 Hektar Acker- und Dauergrünland – das entspricht mehr als einem Viertel der gesamten hessischen Landwirtschaftsfläche – von rund 10.000 landwirtschaftlichen Betrieben wertvolle Beiträge zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie beim Erhalt der Kulturlandschaften geleistet. Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht. Das jährliche Fördervolumen beträgt mehr als 50 Millionen Euro. Neben der Förderung der Zusammenarbeit von Kooperationsprojekten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zählen u.a. auch der ökologische Landbau und der Erhalt der hessischen Streuobstbestände zu den wichtigsten Bausteinen des Programms. Das HALM-Programm wurde im Kontext der ab 2023 in Kraft getretenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an den neuen Rechtsrahmen angepasst und trägt damit die neue Bezeichnung „HALM 2“. In den nächsten Jahren ist ein schrittweiser Ausbau des Programmangebots vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie unter umwelt.hessen.de

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